Herzlich Willkommen bei der
Regionalen Zukunftsenergie eG

(nach Eintragung ins Genossenschaftsregister ILE Iller-Roth-Biber Bürgerenergie eG)

Unserer regionalen Energiegenossenschaft !

 

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten wir ab 2024 unsere Region zukunftsfähig.

Der Name der Genossenschaft lautet aktuell „Regionale Zukunftsenergie eG“ und wird per Satzungsänderung auf „ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG“ umfirmiert.

Neue Mitglieder und frische Ideen, die zur Umsetzung der Energiewende in unserer Region beitragen, heißen wir herzlich Willkommen! 

 

 

Jetzt Interesse bekunden!

Über Regionale Zukunftsenergie eG

Erfahren Sie mehr über uns

Unsere Idee

Wir sind eine Energiegenossenschaft für die Bürger:innen aus den Gemeinden der ILE-Iller-Roth-Biber: Buch, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Roggenburg und Unterroth. Interessierte aus den angrenzenden Gemeinden Weißenhorn, Kettershausen, Babenhausen, Winterrieden, Pleß, Altenstadt a.d. Iller und Bellenberg heißen wir ebenfalls herzlich willkommen.

Vorstand

Jürgen Ganz
Jürgen Ganz
Vorstand
Sebastian Ganser
Sebastian Ganser
Stellv. Vorsitzender
Thomas Braun
Thomas Braun
Vorstand

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt. Sie fällt Beschlüsse über alle wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten der Genossenschaft und ist Kontrollinstanz für alle anderen Organe. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme und ist mit allen anderen Mitgliedern gleichberechtigt – unabhängig von der Höhe der Einlage. Zur jährlichen Generalversammlung wird jedes Mitglied eingeladen.
 

Mitgliedschaft

 

Motivation

Um Mitglied in der Regionalen Zukunftsenergie eG zu werden, können Sie ab Januar 2024 zwischen 5 und 250 Anteile in Höhe von je 100 € erwerben. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und halten das Heft des Handelns in Bürgerhand.

Geben Sie jetzt eine Interessensbekundung ab und werden ab 2024 Mitglied, um mit uns gemeinsam die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung in der Region zu gestalten und zugleich eine attraktive grüne Rendite für Ihre gezeichneten Anteile durch die Ausschüttung der erzielten Gewinne zu erhalten.

 

Satzung der Regionalen Zukunftsenergie eG

 

Projekte

Erfahren Sie mehr über unsere Projekte

Weitere Projekte

Über den Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden über neue Projekte. Haben Sie Ideen oder Anregungen für weitere Projekte, die für die Genossenschaft interessant sein könnten, melden Sie sich gerne unter info@ihl-energie.de.

 

Hier finden Sie alle Informationen aus "Aktuelles"

 

News

Große Resonanz bei Informationsveranstaltung zur ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie

(28.11.2023) Rund 200 Interessierte versammelten sich am 22. November 2023 zu einer Informationsveranstaltung zur Bürgerenergiegenossenschaft in der Rothtalhalle in Buch. Die Mitwirkung an der Energiewende durch bürgerschaftliche Investitionen und Engagements haben sich die Mitgliedsgemeinden der gastgebenden Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Iller-Roth-Biber in dem 2019 auferlegten ILE-Konzept als Ziel für die interkommunale Gemeinschaft im Süden des Landkreises Neu-Ulm gesteckt. Bürgermeister Markus Wöhrle eröffnete die Veranstaltung mit einem Appell zur Bedeutung des Bürgerengagements für die Energiewende und betonte besonders die dafür unabdingbare überörtliche Zusammenarbeit.

© Thomas Schultheiß

Um den Gründungsaufwand möglichst gering zu halten, wird derzeit die Genossenschaft Regionale Zukunftsenergie an die ILE Iller-Roth-Biber übertragen. Im Fokus des Abends stand der Vortrag des aktuellen Genossenschaftsvorstands Jürgen Ganz. Zunächst präsentierte er den aktuellen Stand der Planungen des Solarparks Rothtal in den Gemeinden Oberroth und Unterroth. Die PV-Anlage diene als erste Investitionsmöglichkeit für die Bürgerenergiegenossenschaft. Der Spatenstich für das von der VenSol Neue Energien GmbH geplante und rund 41 MW große Vorhaben werde im Mai 2024 erfolgen. Das für die Netzeinspeisung erforderliche Umspannwerk ist zeitgleich in Planung. Ganz erläuterte zudem eine mögliche Struktur zur langfristigen Geldanlage aus festverzinstem Nachrangdarlehen und Dividendenausschüttung für Genossenschaftsmitglieder. Hinsichtlich der Funktionsweise einer Genossenschaft unterstrichen ILE-Umsetzungsbegleiter Andreas Probst und Jürgen Ganz die Wichtigkeit aktiven Engagements, um die Genossenschaft lebendig zu gestalten. In den nächsten Monaten sollen Aufsichtsrat und Vorstandschaft gefunden und besetzt werden.

Haben Sie Interesse nicht nur Mitglied der Genossenschaft zu werden, sondern sich auch aktiv darin zu beteiligen? Dann wenden Sie sich unverbindlich an ILE-Umsetzungsbegleiter Andreas Probst (probst@ile-iller-roth-biber.de). In einem Informationsgespräch werden Ihnen die Funktionen und Aufgaben innerhalb einer Genossenschaft erläutert.

Generell Mitglied der Genossenschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die Wohnsitz, Arbeitsstätte, Sitz oder Betriebsstätte in den Gemeinden Buch, Illertissen, Kellmünz a.d. Iller, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth sowie den angrenzenden Kommunen Weißenhorn, Kettershausen, Babenhausen, Winterrieden, Pleß, Altenstadt oder Bellenberg haben.

Bis voraussichtlich März 2024 kann der Beteiligungswunsch an der ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG über das Online-Portal auf der Homepage der Genossenschaft (www.ile-buergerenergie.de) unverbindlich mitgeteilt werden. Bisher haben knapp 150 interessierte Personen ein Interesse in Höhe von insgesamt über 1.200.000 € bekundet. Ab April 2024 besteht dann die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile zu zeichnen.

Informationsveranstaltung zur ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie

(26.10.2023) Seit September können die Bürgerinnen und Bürger aus den Kommunen Altenstadt, Babenhausen, Buch, Bellenberg, Kellmünz, Kettershausen, Illertissen, Oberroth, Osterberg, Pleß, Roggenburg, Unterroth, Weißenhorn und Winterrieden ihr Interesse am Erwerb von Genossenschaftsanteilen an der Regionalen Zukunftsenergie eG (ab 01.01.2024 ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG) über das Online-Portal auf der Homepage der Genossenschaft (www.ile-buergerenergie.de) bekunden. Bisher haben über 120 interessierte Personen Beteiligungswünsche in Höhe von insgesamt über 900.000 € abgegeben. Gleichzeitig sind allerdings auch noch viele Fragen offen.

Über die aktuellen Entwicklungen und die weiteren Schritte informieren die aktuellen Vorstände der Genossenschaft und Geschäftsführer der Firma VenSol Neue Energien GmbH Jürgen Ganz und Sebastian Ganser

am Mittwoch, den 22.11.2023,

um 19 Uhr

in der Rothtalhalle Buch, 89290 Buch.

Im Rahmen dieser Veranstaltung bekommen Sie die Möglichkeit, Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen.

Um die Anzahl der Zuhörenden abschätzen zu können, wird um eine vorherige Anmeldung bei Andreas Probst (probst@ile-iller-roth-biber.de, 08337 9002974) gebeten.

 

Bürger-Energiegenossenschaft: Jetzt Interesse bekunden!

(21.09.2023) Ab sofort ist die Homepage der Regionalen Zukunftsenergie eG (ab 01.01.2024 ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG) online. Die Bürger-Energiegenossenschaft verfolgt das Ziel, die Energiewende in der Region umzusetzen, indem Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien initiiert, finanziert und betrieben werden.

Neben Informationen zur Bürger-Energiegenossenschaft finden Sie darin ein Online-Portal, über welches Sie eine unverbindliche Interessensbekundung am Erwerb von Genossenschaftsanteilen abgeben können. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button „Jetzt Interesse bekunden!“, füllen Ihre persönlichen Daten aus und geben an, wie viele Genossenschaftsanteile Sie erwerben möchten. Um auf die Homepage zu gelangen folgen Sie bitte folgendem Link: www.ile-buergerenergie.de.

Mit der Interessensbekundung folgt noch keine rechtliche Verpflichtung. Nach Umfirmierung der Genossenschaft im Januar 2024 haben Sie dann die Möglichkeit, Ihren Beteiligungswunsch in eine Mitgliedschaft umzuwandeln. Eine Mitgliedschaft ist für alle natürlichen und juristischen Personen aus den Kommunen Altenstadt, Babenhausen, Buch, Bellenberg, Kellmünz, Kettershausen, Illertissen, Oberroth, Osterberg, Pleß, Roggenburg, Unterroth, Weißenhorn und Winterrieden möglich.

Eine erste Investitionsmöglichkeit der ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG bietet der Solarpark Rothtal in den Gemeinden Oberroth und Unterroth, der im kommenden Jahr durch die Fa. VenSol aus Babenhausen errichtet werden soll.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Regionalmanager Andreas Probst (08337 9002974, probst@ile-iller-roth-biber.de) wenden.

 

Die ILE-Iller-Roth-Biber-Bürgerenergie eG nimmt Fahrt auf!

(19.11.2022) Am Dienstag, den 18.04.2023, stellten die Geschäftsführer der VenSol Neue Energien GmbH aus Babenhausen, Jürgen Ganz und Sebastian Ganser, im Vereinsheim in Oberroth den aktuellen Stand der Übertragung einer Bürgerenergiegenossenschaft auf die ILE-Region vor. Ab September wird es für die Bürgerinnen und Bürger der ILE-Kommunen und angrenzenden Gemeinden möglich sein, über ein Online-Portal eine Interessensbekundung am Erwerb von Genossenschaftsanteilen abzugeben. Um über weitere Entwicklungen direkt informiert zu werden, können Sie sich beim Regionalmanager Andreas Probst (probst@ile-iller-roth-biber.de) melden.

© Christina Bolkart (v.l.n.r. Jürgen Ganz, Sebastian Ganser (Geschäftsführer VenSol Neue Energien GmbH), Wolfgang Berrens (ILE-Referent Gemeinde Osterberg), Willibold Graf (Bürgermeister Gemeinde Oberroth), Michael Obst (Bürgermeister Markt Kellmünz), Andreas Probst (Umsetzungsbegleiter ILE Iller-Roth-Biber)

 

Informationsveranstaltung ILE-Energiegenossenschaft Iller-Roth-Biber

(16.11.2022) Am 16.11.2022 fand in der historischen Schranne in Illertissen eine Informationsveranstaltung durch die VenSol-Geschäftsführer Jürgen Ganz und Sebastian Ganser zu kommunalen Beteiligungsmodellen bei Finanzierung und Betrieb von Erneuerbaren statt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den Chancen und Hürden einer Bürgerenergiegenossenschaft. Mit über 100 interessierten Bürgerinnen und Bürger aus der ILE-Allianz Iller-Roth-Biber war der Vortrag sehr gut besucht. In dieser Region verfolgen wir aktuell einige PV- (Oberroth, Unterroth, Buch, Illertissen) und ein Windenergieprojekt (Kellmünz a.d. Iller). Eine bürgerschaftlich organisierte ILE-Energiegenossenschaft ist das optimale Instrument für eine direkte Beteiligung der Anwohner, die dann Hand in Hand Anlagen oder Anlagenteile unserer Vorhaben übernehmen können.

 
 
 
 
 

Infos (FAQs)

Sie haben Fragen zur Regionalen Zukunftsenergie eG, Erneuerbare Energien oder zu unserer Plattform? Hier finden Sie Antworten.

Allgemeines

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der Regionalen Zukunftsenergie eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der Genossenschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, soweit sie die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen und Wohnsitz, Arbeitsstätte, Sitz oder Betriebsstätte in den Kommunen Buch, Illertissen, Kellmünz a.d. Iller, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth, Weißenhorn, Kettershausen, Babenhausen, Winterrieden, Pleß, Altenstadt a.d. Iller oder Bellenberg haben.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Die Aufnahme von Ehepaaren als gemeinschaftliches Mitglied ist nicht möglich. Entscheiden Sie sich daher, wer von Ihnen beiden die investierende Mitgliedschaft erwerben möchte. Selbstverständlich können auch beide Eheleute jeweils einzeln Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied können Sie ab Januar 2024 werden. Vorab können Sie ganz einfach über unser Online-Portal Ihr Interesse am Erwerb von Genossenschaftsanteilen bekunden. Klicken Sie hierfür einfach auf „Jetzt Interessensbekundung abgeben!“ oder „Login“ und registrieren Sie sich. Sie erhalten nach Abschluss der Interessensbekundung eine Bestätigungs-Mail.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als Mitglied sind mindestens Geschäftsanteile in Höhe von 500 € zu übernehmen (5 Anteile zu je 100 €). Ein Mitglied kann maximal 250 Anteile zeichnen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?

Als Mitglied haben Sie die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile sind zu leisten. Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden sind vertraulich zu behandeln. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat das Recht an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sowie in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

Mitglieder haben die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung zum Ende eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum Ende des fünften Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs von Geschäftsanteilen ausgesprochen werden.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich mein Geschäftsguthaben an eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung des Geschäftsguthabens an Dritte ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie eine Übertragung Ihres Geschäftsguthabens in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an die Genossenschaft.

Muss ich den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen hält.

Online-Portalonline

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und damit Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder

 
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Die Entscheidung für das Online-Portal erfolgte auch und im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es bietet eine Möglichkeit der Mitgliederverwaltung bei höchster Kosteneffizienz.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt der Genosschenschaft und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Warum muss ich meine Bankverbindung angeben?

Für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsen bzw. Dividende sowie der Auszahlung Ihres Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft ist die Angabe einer Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person aus.